Einreiseverbot für Hasssänger und Indizierung von Hassmusik (2)

Heute teilt der LSVD mit:

[..]……Die Bundesregierung ist laut Mitteilung von Volker Beck offenbar bereit, unserer Aufforderung von vergangener Woche zu folgen und dafür Sorge zu tragen, dass Bounty Killer die Einreise nach Deutschland verweigert wird. [..]

Hier geht’s zur ganzen Veröffentlichung des LSVD

Dazu veröffentlicht queer.de:

[..] …..Die deutsche Bundesregierung hat dem jamaikanischen Hass-Sänger Rodney Price alias Bounty Killer zur Zurückweisung an der Grenze ausgeschrieben.[..]

Hier gehts zum Artikel auf queer.de

2 Antworten zu “Einreiseverbot für Hasssänger und Indizierung von Hassmusik (2)”

  1. ondamaris sagt:

    na - das ist doch mal eine erfreuliche nachricht … besser als konzertabsagen, die dann nur verlegungen an einen anderen ort sind …

  2. rene sagt:

    Ich hab mich ja über Deine Mitteilung gefreut - aber leider zu früh. Da Bounty Killer sich offenbar schon im Schengen-Raum befindet. Die Frage ist, ob er von der Polizei aufgegriffen und abgeschoben werden kann.

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