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In Rheinland-Pfalz darf in Mini-Kneipen geraucht werden
12.Februar.2008, 10:45 Uhr vormittags
Gespeichert unter: Allgemein, Gesellschaft, Politik, Rauchverbot | Schlagworte: ,

Vorläufiger Erfolg für Raucher:

[..] Koblenz - Kleine Gaststätten mit nur einem Schankraum sind in Rheinland-Pfalz zunächst vom neuen Nichtraucherschutzgesetz ausgenommen. Dort darf vorläufig weiter geraucht werden, entschied der rheinland-pfälzische Verfassungsgerichtshof in einer Eilentscheidung. Grundsätzlich könne das Gesetz zum Rauchverbot in Rheinland-Pfalz jedoch wie vorgesehen an diesem Freitag in Kraft treten. Gegen das Rauchverbot hatten fünf Gastronomen und ein Raucher Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof eingereicht[..]

Quellennachweis RZ-Online

8 Kommentare bis jetzt
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Hier die Vorgeschichte

Kommentar von koww 12.Februar.2008 @ 10:58 Uhr vormittags

Mehr zum Urteil:

Dies betrifft kleine Gaststätten, die ausschließlich vom Wirt selbst geführt werden. Die Lokale sind außen mit einem Hinweis zu versehen, das rauchen erlaubt ist. In allen anderen vom Rauchverbot betroffenen Einrichtungen tritt ab 15.2.08 das Rauchverbot wie von der Landesregierung beschlossen in Kraft.

persönliche Anmerkung: damit kann ich leben

Kommentar von koww 12.Februar.2008 @ 11:16 Uhr vormittags

Ich auch. Wenn ich da Leben würde.

Kommentar von iljuschin 12.Februar.2008 @ 11:18 Uhr vormittags

DAS ist zumindest für die “Kleinen” eine Lösung. Aber besser wäre gewesen, man hätte das Gesetz gleich richtig verfasst um einerseits den Schutz von Nichtrauchern zu gewährleisten und andererseits nicht Existenzen zu vernichten.
Das war für mich auch wieder so ein unüberlegter “Schnellschuß”… :-(

Kommentar von Gucky 12.Februar.2008 @ 2:08 Uhr nachmittags

Hi Gucky,
als “Schnellschuß” kann man das ja nicht bezeichnen. Es wurden nur mit einer Entscheidung bis zur Hauptverhandlung die “Mini-Kneipen” aus diesem Rauchverbot ausgenommen. Die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes RLP in der Hauptsache ist ja noch abzuwarten, da steht aber noch kein Termin fest. Mir ist aber auch bekannt, das im RLP-Landtag zur Zeit eine Gesetzesänderung in Arbeit ist. Wie die ausfallen wird bin ich mal gespannt.

Kommentar von koww 12.Februar.2008 @ 2:53 Uhr nachmittags

Ich finde diese Ausnahmeregelungen gar nicht gut. Der Nichtraucherschutz muss oberste Priorität haben: man sollte die ökonomischen Partikularinteressen von ein paar Wirten nicht zu hoch bewerten. Irgendwann hätten sich auch die Nikotinsüchtigen daran gewöhnt, zum Rauchen das Lokal zu verlassen. Zu Hause ist es ja auch gang und gäbe, dass man nicht in jedem Raum raucht - warum nur sollte dies in öffentlichen Räumen anders sein?
Die Regelung wird sowieso durch die Gründung von Rauchervereinen unterwandert. Wirklich schade, denn Studien zeigen dass die Herzinfarktrate in Italien bei 30-40 jährigen um 30 % gesunken ist, seit dem das Rauchverbot gilt!

Kommentar von Django 14.Februar.2008 @ 12:49 Uhr nachmittags

In den USA gab es mal die Prohibition und WAS hast das gebracht ? Haben die Amis deshalb weniger “gesoffen” ?
Nein, die Kriminaliät stieg ins Unermeßliche und es wurde im Untergrund weitergesoffen.
Konsequenterweise müßte man dann auch den Alkohol verbieten, denn der verursacht mindestens genausoviel Krankheit und zudem noch sozialen Abstieg.
Natürlich kann man einem Nichtraucher nicht zumuten, vielleicht als Einziger gezwungen zu sein, unter qualmenden Mitmenschen seine Gesundheit aufs Spiel zu setzen… :-)
Aber wenn 50 Raucher sich an einer Stelle aufhalten, dann muß er (der Nichtraucher) sich ja nicht dazwischensetzen, wenn er nicht dazu “gezwungen” ist.

Kommentar von Gucky 14.Februar.2008 @ 1:41 Uhr nachmittags

“Konsequenterweise müßte man dann auch den Alkohol verbieten, denn der verursacht mindestens genausoviel Krankheit und zudem noch sozialen Abstieg.” - Zitat Gucky Ende.

Das lässt sich in keiner Weise auf eine gemeinsame Stufe stellen. Wenn Menschen Alkohol trinken betrifft das in diesem Moment nur sie selbst, niemand anders leidet gesundheitlich unter diesem Konsum. Wenn jedoch ein Raucher in unmittelbarer Nähe eines anderen Menschen seiner Nikotinsucht nachgeht, ist der andere zum Passivrauchen gezwungen. Es geht bei einem solchen Gesetz primär um den Schutz einer Bevölkerungsmehrheit der Nichtraucher! Ich persönlich bin als Nichtraucher überaus glücklich über das erlassene Gesetz - auch wenn sich Beck wieder mal lächerlich gemacht hat, als er beschloss das ganze erst nach dem ach Gott so wichtigem Karneval anlaufen zu lassen - Besser spät als nie! Ich freue mich ab morgen in Kneipen aufatmen zu können!

Kommentar von FS 14.Februar.2008 @ 7:38 Uhr nachmittags



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