Gespeichert unter: Gesellschaft, Politik, Rauchverbot | Schlagworte: nichtrauchergesetz, Rauchverbot, Recht
Genau das hab ich mir gedacht:
Vor dem Gesetz sind alle gleich - mache sind halt gleicher!
Bild schreibt heute:
Hier paffen die Schmidts
auf das Rauchverbot
[..]Beim traditionellen Neujahrspunsch in einem Hamburger Theater sind Helmut und Loki Schmidt (8
die Ehrengäste. Auch hier herrscht inzwischen wie fast überall in Deutschland striktes Qualmverbot. Aber die leidenschaftlichen Raucher müssen auf ihren Genuss nicht verzichten. Kaum haben sie Platz genommen, trägt ein Mitarbeiter ein Tischchen mit Aschenbecher heran. Loki Schmidt strahlt, holt eine Zigarette aus der Schachtel, Gatte Helmut gibt Feuer. Sekunden später zieht auch er an am Glimmstängel……………Und für den Altkanzler drückt auch der Hausherr beide Augen zu. Theater-Chef Michael Lang: „Natürlich dürfen die Schmidts hier rauchen. Dann sind wir jetzt eben für einen Tag ein Verein oder so …“[..]
Ich glaube nicht das der Hausherr, sollte ich als Raucher sein Theater einmal besuchen, auch für mich beide Augen zudrückt. Nicht das ich unserem Altkanzler und seiner Gattin, nicht die Zigarette gönne, aber Rauchverbot ist nun mal Rauchverbot und Gesetze gelten für ALLE.
ODER?
Quellenangaben: Bild und Zitate: bild.de
6 Kommentare bis jetzt
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Du weißt doch: alle Menschen sind gleich, aber manche sind gleicher…
Kommentar von Gucky 7.Januar.2008 @ 6:01 Uhr nachmittagsNein, für dich werden sie sicher keine Ausnahme machen, es sei denn, du wärest ausreichend prominent.
Hallo @Gucky
es ist mir neu, dass für Promis unsere Gesetze nicht gelten sollen. Und zudem denke ich mir haben die Eheleute Schmidt und der “Hausherr” eine Ordnungswidrigkeit begangen und müsste doch je, wie es das Gesetz für die HH vorsieht, mit einer Strafe bis zu 200€ herangezogen werden. Es ist in dem Fall gar nicht das Recht des “Hausherren”, das Rauchen zu gestatten.
Ich und jeder andere hätten beim Erwischt werden das “Glück”, direkt “(aus)abdrücken” zu müssen. Auch könnte ich mir vorstellen, im Fall das ein “Nichtpromi” raucht, er garantiert wenn er das Rauchen nicht einstellt mit einem Hausverbot rechnen muss.
BANANENSTAAT?
Kommentar von koww 7.Januar.2008 @ 6:49 Uhr nachmittagsIch habe ja nicht gesagt, daß das richtig ist…
Kommentar von Gucky 7.Januar.2008 @ 7:34 Uhr nachmittagsAber nicht nur hier haben Politiker oder ehemalige Politiker und Helmut Schmidt war ja immerhin mal Bundeskanzler, anscheinend Sonderrechte. Es ist so wie mit vielem… die Politiker halten sich nicht an Gesetze, die sie selbst gemacht haben.
Zudem könnte man diesen Neujahrsempfang ja als private Feier deklarieren
Und das sagt dieser Theaterchef ja auch: “dann sind wir eben ein privater Verein”
Wer verfolgt das dann weiter ? Hat er Konsequenzen zu befürchten, wenn er einen öffentlichen Raum für private oder Vereinsfeiern nutzt ? Muß er diese Nutzung dann bezahlen ? Wer belangt ihn… usw.
Meiner Meinung nach sollte man sich garnicht an dieses Gesetz halten. Jedenfalls nicht da, wo es privat wird. Wenn ich in der Kneipe rauchen will und der Wirt hat nichts dagegen, einfach rauchen. Natürlich hat man schlechte Karten, wenn man das alleine machen will. Aber wenn in der Kneipe überwiegend Raucher sind, ertragen die Nichtraucher das eben oder suchen sich eine andere Kneipe. Also zivilen Ungehorsam, meine ich !
In öffentlichen Gebäuden ist das was anderes: dort ist der Staat der Hausherr und wenn er das rauchen verbietet… naja…
Aber andererseits sind wir alle der Staat und die Nichtraucher eben nur die Hälfte… und nu?
[..]Zudem könnte man diesen Neujahrsempfang ja als private Feier deklarieren
Und das sagt dieser Theaterchef ja auch: “dann sind wir eben ein privater Verein”[..]
Nix mit einfach mal ne geschlossene Gesellschaft oder schnell nen Verein gegründet, ist nicht.
den Auszug hab ich hier eingefügt nachzulesen: hamburg.de
[..]9. Gilt das Rauchverbot in Gaststätten auch für geschlossene Gesellschaften?
Ja. Das Rauchverbot in Gaststätten gilt unabhängig von der Art der Benutzung. Die Gaststätte bietet ihre Räume und ihren Catering-Service in ihrer Funktion als Gaststätte an und ist damit nicht dem privaten Wohn- oder Nutzungsbereich zuzuordnen.
10. Kann ich meine Gaststätte als Verein betreiben, um das Rauchen weiter zulassen zu können?
Vereine dienen vorwiegend der Nutzung durch einen begrenzten Personenkreis, der sich privat organisiert hat, wie z.B. in Kleingartenvereinen oder Tierzuchtervereinen. Grundsätzlich sieht das Hamburgische Passivraucherschutzgesetz kein Rauchverbot in Vereins- oder Clubheimen von eingetragenen Vereinen vor, wenn sie nicht für die Öffentlichkeit zugänglich sind. Dies bedeutet, dass der Verein keine Laufkundschaft bedienen darf, es sei denn die Laufkundschaft wird Mitglied im Verein.
Die rechtlichen Voraussetzungen eines eingetragenen Vereins müssten geschaffen werden. Notwendig wären u.a. die Erstellung einer Satzung und die Wahl eines Vorstandes. Vor einer Antragstellung sollte geprüft werden, ob ein Verein, der vor allem wirtschaftliche Interessen verfolgt, als ideeller Verein eingetragen werden kann. Die Entscheidung trifft letztendlich das Registergericht in Hamburg.[..]
Ich denke wir sind einer Meinung, die beste Lösung wäre den Hausherren zu überlassen ob geraucht werden darf oder nicht und dieses am Eingang zu kennzeichnen. Aber ich glaube da kommen in nächster Zeit noch mehr absurde Geschichten raus.
Kommentar von koww 7.Januar.2008 @ 8:09 Uhr nachmittagsRaucher
Durch das allgemeine Rauchverbot sogar in Gaststätten hat das natürlich wieder einen etwas aktuellerem Bezug. Und kann weiterhin kontrovers diskutiert werden…
Trackback von Löhner Mail Box 21.Januar.2008 @ 9:26 Uhr nachmittagsJeder weiß, daß ich nicht immer unbedingt tagesaktuelle Beiträge schreibe, sonde…
[...] hatte ich am 07.01.2008 schon in einem Beitrag geschrieben. Jetzt wird mit Kanonen auf Spatzen [...]
Pingback von Nichtraucher zeigen die Schmidts an « koww´s Webblog 25.Januar.2008 @ 6:31 Uhr vormittags